PIP... und jetzt die Angst...
Neue Medienkommentare verängstigen viele Frauen.
"Betrifft dies auch mich?"
Dieses Thema beschäftigt uns und die Öffentlichkeit seit einigen Wochen.
Lesen Sie das Neueste!!!
Wenn Sie anschließend Lust haben, freuen wir uns im Kontaktformular eine Nachricht von Ihnen zu erhalten- gerne auch Ihre Fragen.
Die Empfehlung der BfArM ist mittlerweile publik.
http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Medizinprodukte/riskinfo/empf/PIP_dt-Üebersetzung.pdf?_blob=publicationFile
"Die Problematik der PIP-Implantate besteht in einem erhöhten Risiko der Rissbildung und damit dem Austreten des minderwertigen Silikongels in das umgebende Gewebe. Bei intakten Implantaten und keinen auffälligen Befunden/Veränderungen des umgebenden Gewebes besteht kein Grund, kurzfristig eine Entfernung der Implantate vorzunehmen, jedoch sollten die betroffenen Patientinnen unter Beobachtung bleiben bis weitere Erkenntnisse vorliegen."
Quelle Rundbrief der GÄCD vom 13.01.2012
Liebe Patientinnen, wir werden Sie an dieser Stelle aktuell informieren und die relevanten Mitteilungen entsprechend an Sie weiterleiten.
neueste Nachricht!!!
Die GÄCD informiert am 20.01.12:
" Die AOK Rheinland/Hamburg erkärt die Bereitschaft zur Kostenübernahme beim Austausch schadhafter Implantate- bisher keinerlei Anhaltspunkte für erhöhte Brustkrebsgefahr"
Interessant ist, dass die AOK RH/HH nicht nur die Kosten für den Austausch, sondern auch die Kostenübernahme für den Ersatz durch neue Implantate, übernimmt. ( Aussage von Wilfried Jakobs, Vorsitzender der AOK RH/HH).
Jetzt wird es interessant!!!
"Die AOK geht dabei sogar noch weiter. Die Kostenübernahme betreffe nicht nur Patientinnen, die zu Lasten der AOK Implantate erhalten hätten, sondern auch diejenigen, die aus rein ästhetischer Indikation einen Brustaufbau wünschten. Mit dieser Aussage setze die AOK-Maßstäbe, denn bisher haben sich andere Krankenkassen in Deutschland noch nicht angeschlossen ." ( Rundbrief der GÄDC vom 20.01.12)
"...Wir fordern die Ärzte auf, ihre Patientinnen mit den Folgekosten ihres ärztlichen-unternemerischen Handelns jetzt nicht alleine zu lassen.
Der Artikel § 52 ABs 2 SGB V wurde erst 2007 neu ins Gesetz eingeführt. Das Gesetz macht eine eindeutige Vorgabe, an die sich die Krankenkassen halten müssen. Es ist auch zu fragen, ob es richtig wäre, die Solidargemeinschaft die finanziellen Folgen einer individuellen Schönheitsoperation voll tragen zu lassen" (Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverband)
aktuelle Belege:
http://www.tagesschau.de/inland/pipimplantate102.html
http://mobil.stern.de/op/stern/de/ct/detail/gesundheit/silikonkissen-skandal-auch-deutschland-empfiehlt-billig-brunstimplanate-zu-entfernen/1770790/?mobil=1
http://www.gkv-spitzenverband.de/Statement_Lanz_20120109.gkvnet
http://www.gkv-spitzenverband.de/News_Anzeige.gkvnet?NewsID=3055
http://www.gkv-spitzenverband.de/News_Anzeige.gkvnet?NewsID=3054
"Die DGPRÄC hatte ihre Mitglieder mit erster Presseinfo zum Thema aufgefordert, bei notwendigem und/oder gewünschtem Austasch möglichst moderat abzurechnen. Nachdem kurz darauf deutlich wurde, dass eine flächendeckende Entfernung sinnvoll erscheint, hat sich die DGPRÄC hier mit Empfehlungen zurückgehalten und stets betont, dass die Sozialvers.systeme aus unserer Sicht einstehen müssten. Fragestellung: Herstellerhaftung..."
Quelle Rundbrief des Präsidenten DGPRÄC vom 13.01.12
Gerne stehen wir Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Die Situation ist wahrlich nicht einfach und noch recht verschlungen.